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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07 ER   

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https://dejure.org/2007,117658
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07 ER (https://dejure.org/2007,117658)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 1 KR 240/07 ER (https://dejure.org/2007,117658)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 1 KR 240/07 ER (https://dejure.org/2007,117658)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 280/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Hiergegen hat der Antragsteller Berufungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen) eingelegt, die unter den Aktenzeichen L 1 KR 279/06 und L 1 KR 280/06 geführt werden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 1 KR 240/07 ER nebst Beiakten, der Verwaltungsakte der Antragsgegnerin und die Gerichtsakten L 1 KR 279/06 nebst Anlagen, L 1 KR 280/06 und der Akte des SG Lüneburg S 9 KR 155/07 ER Bezug genommen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 279/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Hiergegen hat der Antragsteller Berufungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen) eingelegt, die unter den Aktenzeichen L 1 KR 279/06 und L 1 KR 280/06 geführt werden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten L 1 KR 240/07 ER nebst Beiakten, der Verwaltungsakte der Antragsgegnerin und die Gerichtsakten L 1 KR 279/06 nebst Anlagen, L 1 KR 280/06 und der Akte des SG Lüneburg S 9 KR 155/07 ER Bezug genommen.

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    In seinem Beschluss vom 19. März 2004 1 BvR 131/04 = NJW 2004, 3100 hat das BVerfG ausgeführt, dass die Prüfung bei einer negativen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Zulassung einer neuen Behandlungsmethode (im entschiedenen Fall: Blutreinigungsverfahren bei der Autoimmunkrankheit Myathenie Gravis), nicht auf Verfahrensfehler im engeren Sinne beschränkt werden dürfe.

    Wenn es sich um eine sehr seltene Krankheit handele, dürften die Anforderungen des Bundesausschusses an die Evidenz der zu fordernden Wirksamkeitsnachweise nicht überspannt werden (BVerfG NJW 2004, 3100, 3101).

  • SG Lüneburg, 26.09.2006 - S 9 KR 108/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Hiergegen erhob der Antragsteller jeweils Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Lüneburg (S 9 KR 18/02 und S 9 KR 108/03).

    Die Kammer habe im Urteil vom 28. September 2006 -Az.: S 9 KR 108/03 dargelegt, dass nicht nachgewiesen sei, dass der Antragsteller der Exposition gegenüber neurotoxischen Stoffen ausgesetzt gewesen sei.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 = NJW 2006, 891 kann eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass aus dem Grundgesetz keine konkreten krankenversicherungsrechtlichen Leistungsansprüche hergeleitet werden können, für lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankungen gemacht werden, für die eine allgemein anerkannte, medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und bezüglich der beim Versicherten ärztlich angewandten Methode, eine "auf Indizien gestützte und nicht ganz fern liegende Aussicht" auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Die Krankenkassen sind nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn die streitige Therapie im konkreten Fall nach Einschätzung des Versicherten oder seiner behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist bzw. wenn einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben (vgl. BSGE 76, 194, 198 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 4 Seite 11; BSGE 93, 236, 239 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 Rdnr. 11).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Die betreffende Therapie ist bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 81, 54, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSGE 94, 221, 231 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3 Rdnr. 23).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R - "laserinduzierte interstitielle Thermotherapie" darauf hingewiesen, dass das BVerfG es als verfassungskonform angesehen hat, wenn der Gesetzgeber zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung, im Interesse einer Gleichbehandlung der Versicherten und zum Zwecke der Ausrichtung der Leistungen am Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ein Verfahren vorsieht, in dem neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung auf ihren diagnostischen und therapeutischen Nutzen sowie ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sachverständig geprüft werden, um die Anwendung dieser Methode zu Lasten der Krankenkassen auf eine fachlich-medizinisch zuverlässige Grundlage zu stellen.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Dass ein Systemversagen vorliegt, also dass das Verfahren vor dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt worden ist oder dass eine Aktualisierung der Richtlinien in Hinblick auf die beim Antragsteller vorliegende Krankheitsbilder rechtswidrig unterblieben ist (vgl BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R Rdnr 27 ff mwN), ist vom Antragsteller weder konkret vorgetragen noch aus den Akten ersichtlich.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
    Die betreffende Therapie ist bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V bereits eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 81, 54, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; BSGE 94, 221, 231 = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3 Rdnr. 23).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

  • BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2009 - L 1 KR 312/07
    Auch in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) hat sich das BVerfG zur Frage der Übertragung von Rechtsetzungskompetenzen an den BÄK (bzw. GemBA) nicht mehr geäußert, sondern auf die Rechtsprechung des BSG und die Auffassungen im rechtswissenschaftlichen Schrifttum hingewiesen (Nachweise zum Ganzen bei: BSG, Urteil vom 31. Mai 2006, B 6 KA 13/05 R; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 = BSGE 94, 50; ebenso der erkennende Senat, Urteil vom 24. Oktober 2006, L 1 KR 82/07 - rechtskräftig nach Beschluss des BSG vom 28. August 2008, B 3 KR 7/08 B; eine Verfassungswidrigkeit der Richtlinien-Setzung des GemBA ablehnend ebenso: BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 12/05 R, Rdn. 22 - Zitat nach JURIS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. September 2007, L 1 KR 240/07 ER; ebenso zur ESWT: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juli 2007, L 5 KR 14/07).
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